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Neuer Prozess gegen Stefan Lanka

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Begonnen von Tilly, 07. Dezember 2009, 20:02:39

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Adromir

*lach* Ein bedeutender Schritt an einem LG. Und die Impffrage wird noch nicht mal verhandelt..

Lilly

Landgericht Bautzen: Prozess gegen Dr. Lanka       
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Dienstag, den 13.4.2010 findet um 12.30 Uhr die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen Dr. Lanka, Aktenzeichen 2 Ns 160 Js 3011/09, vor dem Landgericht Bautzen, Lessingstraße 7, 02625 Bautzen, Tel. 03591-361126, Fax 361111, Saal 141 statt.

Diese Verhandlung ist als bedeutender Schritt der BRD zur Einführung des generellen Impfzwanges in Deutschland geplant.

Erkennbares Ziel ist es, Kinder und Jugendliche gegen den Willen der Eltern, hilf- und schutzlos der durch Impfen erfolgten Vergiftung auszuliefern, um sie zu zerstören.

Getarnt wird dieses durch eine verlogene Humanität, die behauptet, die Vergiftung der Kinder würde dem Wohl des Kindes dienen.

Der Hauptbetreiber ist Landrat Michael H., Landkreis Bautzen, der größte Landkreis in Deutschland.

Weil die Eltern vor Impfeinwilligung von den Ärzten einen Wirksamkeitsnachweis für die Impfung verlangten, beantragte das Landratsamt, Jugendamt, in der Verantwortung des Jugendamtsleiters Hans-Jürgen K. den Entzug des elterlichen Sorgerechtes.

Bewusst und unbedingt vorsätzlich, in der Sicherheit, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung in der BRD beseitigt worden ist, entzog Richter Maier, Amtsgericht Bautzen, den Eltern das Sorgerecht.

Die Sozialdezernentin des Landratsamt Bautzen, Frau Birgit H., sicherte in Kenntnis der Verfassungs- und Gesetzeslage die rechtswidrige Vergiftung des Kindes und bemüht sich, die Familie zu zerstören, u.a. indem sie die fünfköpfige Familie in einem Heim auf 24 m2 einpfercht.

Gesichert wurde dieses vorsätzlich durch die Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen, Staatsanwalt Guido B., Staatsanwaltschaft Bautzen und durch den Wahlhelfer des Landrates Harig, Richter Dr. Dirk H., Amtsgericht Bautzen, weil Stefan Lanka im Rahmen der Bemühungen um andere Abhilfe genannt hat, dass es nicht unsere Aufgabe ist, zu ermitteln, ob die Beteiligten im Landratsamt Bautzen aufgrund Idiotie oder krimineller Energie so handeln wie sie handeln.

Am 13.4.2010 wird vor dem Landgericht Bautzen ein bedeutender Beweis erbracht, ob die Möglichkeit der ,,Anderen Abhilfe" nach Grundgesetz Artikel 20.4 noch besteht oder ob die Justiz in Sachsen jedem Deutschen das volle und uneingeschränkte Widerstandsrecht zuweist, bei dessen Wahrnehmung auch Personenschäden bis hin zum Tode von Beteiligten im Staat billigend in Kauf zu nehmen sind – wie das Risiko der Schädigung bis hin zum Tod bei dem schwerkranken Kleinkind durch die Zwangsimpfung erzwungen wurde – weil nachweislich ,,Andere Abhilfe" nicht möglich ist (Widerstands-Artikel im Grundgesetz 20.4).

Über nachfolgende Links sind Texte zum bisherigen Vorgang zugänglich:

30.11.2009: Miese Zwangsimpfungen in Sachsen.

02.12.2009: 2.12.09 Amtsgericht Bautzen, Strafverfahren gegen Dr. Stefan.

12.01.2010: Das verletzte Recht auf Leben.

In den Ausgaben von ,,LEBEN MIT ZUKUNFT" Nr. 6/2009, 1/2010 und 2/2010 wurde ausführlich über das Bemühen um ,,Andere Abhilfe" berichtet.

In den nächsten Tagen, noch vor dem Prozess, wird auf www.klein-klein-media.de ein Video zur bundesweiten Einführung gegen Kinder und Jugendliche gerichteten Zwangsimpfung veröffentlicht.

Für das klein-klein-Team


Ich glaube es geht dem Lanka wie dem Krafeld auch (der neuerdings "Dr. Krafeld" genannt wird) darum koste es was es wolle im Rampenlicht zu stehen. Anstatt seriöse Nachweise für ihre Behauptungen zu nennen, verlegen die sich darauf deutsche Gerichte durch ihre Geldstrafen zu finanzieren. Die Berufung wird doch wohl nicht billiger sein als das Amtsgericht. In meinen Augen ein Signal, dass die keine Argumente haben die ausser ein paar Hamer-Anhängern jemanden überzeugen könnten. Es hindert die doch niemand knackige Belege zu nennen oder Zeugen die ihre Theorien bestätigen.   

MountainKing

Zitat von: Lilly am 29. März 2010, 00:34:27
Am 13.4.2010 wird vor dem Landgericht Bautzen ein bedeutender Beweis erbracht, ob die Möglichkeit der ,,Anderen Abhilfe" nach Grundgesetz Artikel 20.4 noch besteht oder ob die Justiz in Sachsen jedem Deutschen das volle und uneingeschränkte Widerstandsrecht zuweist, bei dessen Wahrnehmung auch Personenschäden bis hin zum Tode von Beteiligten im Staat billigend in Kauf zu nehmen sind – wie das Risiko der Schädigung bis hin zum Tod bei dem schwerkranken Kleinkind durch die Zwangsimpfung erzwungen wurde – weil nachweislich ,,Andere Abhilfe" nicht möglich ist (Widerstands-Artikel im Grundgesetz 20.4).

Krafelds Texte sind teilweise so wirr, dass ich bei ihm andere Gründe für sein Verhalten vermute. Was ihn allerdings doch von der breiten Masse der einschlägigen Alternativspinner abhebt ist seine latente verbale Gewaltbereitschaft. Auch hier droht er ja implizit wieder mit der Ermordung von Gegnern, die er als durch den "Widerstands-Artikel" juristisch abgesichert sieht.

soisses

Krafeld wird immer aggressiver. Er ruft ja indirekt zur Gewalt auf, vonwegen Widerstandsrecht und so.

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Video-Dokumentation zur Zwangsimpfung
Newsletter | klein klein verlag | 04.04.2010
 

Sehr geehrte lebenswillige Damen und Herren,


das Video zu den Vorgängen in Bautzen ist jetzt zugänglich.


            Neu

            auf klein-klein-media.de (kostenfrei) zugänglich:


            Video zum Staatsverbrechen
        Zwangsimpfungen in der BRD in Sachsen (Bautzen).



Ich erinnere an den Termin, an dem der Staat vor Öffentlichkeit seine kriminelle Energie beweist, mit der die Justiz im Freistaat Sachsen sich an dieser Staatskriminalität vorsätzlich beteiligt:


            Berufungsverhandlung gegen Stefan Lanka,
            aufgrund des Strafantrages des Landrats Harig, Landratsamt Bautzen,
            am Dienstag den 13.4.2010, 12.30 Uhr
            Landgericht Bautzen, Lessingstr. 7, 02625 Bautzen.


Vor Öffentlichkeit werden die Staatsanwaltschaft des Freistaats Sachsen und Landrat Harig die Beweise ihrer unbedingt vorsätzlichen Beteiligung an der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen staatlichen Ordnung in der BRD und an der gegen ein Kind gerichteten Straftat des Offizialdeliktes der gefährlichen Kopfverletzung (§224 StGB) erbringen.

Zur Sicherung dieser Staatskriminalität soll Stefan Lanka am 13.4.2010 durch zwei Schöffen und einen Berufsrichter, mittels des Verbrechen der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) verurteilt werden, wie dieses zuvor am 9.12.2009 durch Richter Dr. Hertle, dem Wahlhelfer des Landrats Harig, am Amtsgericht Bautzen erfolgte.


Am Tag vor dem Termin am Landgericht, am Montag, den 12.4.2010 findet in Bautzen, um 19.00 Uhr eine öffentliche Veranstaltung zu der Bedeutung dieser staatlichen Handlungen statt.

            Weitere Informationen gibt es hier.


Obwohl ich die Vorgänge dieses gegen ein Kind und eine Familie gerichteten Staatsverbrechens in der BRD kenne, wie kaum jemand anderes, bekam ich beim Ansehen des Videos das Kotzen. (Ich muss es in dieser rauen Deutlichkeit sagen. Alles andere wäre Schönrederei)

Ich bekam das Kotzen nicht etwa deshalb, weil das von Christoph Hannemann erstellte Video von schlechter Qualität wäre.

Ich bekam das Kotzen, weil es mir emotional so schwer fällt zu glauben, dass das wahr ist, was ich ganz genau weiß.
Diese vorsätzliche zynisch menschenverachtende Staatskriminalität in der BRD ist jenseits der Vorstellungsmöglichkeit eines emotional gesund empfindenden Menschen. Die Tatsachen dieses Staatsverbrechen sind durch einen gesund empfindenden Menschen emotional kaum aushaltbar.

Dieses Video beweist aber auch, dass schon morgen jedes Kind, jeder Erwachsener und jede Familie Opfer dieser Staatskriminalität in der BRD werden kann und es in Deutschland bisher keinen Schutz davor gibt, Opfer dieser Staatskriminalität in der BRD zu werden und zu sein.

Ich erinnere an die Situation der Familie in Deggendorf, Bayern, dessen Kind plötzlich in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2002 starb. Mittels sadistischer krimineller Energie wurde durch die Rechtsmedizin München, durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf, durch das Landgericht Deggendorf und später auch durch das Oberlandesgericht München dreist gelogen, es sei bewiesen, dass der Vater das Kind durch Ersticken getötet hat.

Dieses erfolgte begründet vermutlich deshalb, um bis heute zu vertuschen, dass das Kind an den Folgen einer Impfstudie gestorben ist, zu deren Teilnahme die Eltern die Einwilligung verweigert hatten und in deren Rahmen der Kinderarzt, anfangs unbemerkt von den Eltern, das Kind geimpft hat, indem der Arzt nicht den Impfstoff gab, zu dem die Eltern eingewilligt hatten, sondern den Impfstoff gab, der im Rahmen dieser Studie verabreicht wurde, indem der Arzt die Impfspritze aus zwei Ampullen auffüllte.

Der Vater des Kindes wurde über acht Monate lang inhaftiert und zwar in der nachweisbaren Kenntnis der Rechtsmedizin München, der Staatsanwaltschaft des Feistates Bayern (Deggendorf), des Landgericht Deggendorf und des OLG München, dass der Vater seine Tochter nicht durch Ersticken getötet haben konnte, weil Ersticken nicht die Todesursache des Kindes sein konnte.

(Bei einem Ersticken hätten innerhalb weniger Minuten nach dem Tod im Kopfbereich Punktblutungen in Erscheinung getreten sein müssen. Nachweislich war dieses drei Stunden nach Einstellung der Reanimationsmaßnahmen nicht erfolgt. Die später von der Rechtsmedizin behaupteten Punktblutungen konnten nicht in Ersticken, sondern nur in den außergewöhnlich langen und intensiven Reanimationsmaßnahmen gründen.)

Gegen die Mutter des Kindes erfolgten Mordversuche, weil die Mutter hartnäckig darauf bestand, dass die tatsächliche Todesursache ihres Kindes ermittelt wird.

Durch Zufall wurde bewiesen, dass diese Mordversuche durch Personen, die in engem Kontakt mit dem Landgericht Deggendorf bzw. mit der Staatsanwaltschaft Degendorf standen, erfolgten, was auch erklärt, warum der Leitende Oberstaatsanwalt in Deggendorf sich weigerte, die Strafanzeige der Mutter wegen dieser gegen sie gerichteten Mordversuche entgegen zu nehmen und die Strafverfolgung aufzunehmen.

Auch die Justiz in Bayern ging damals gegen Stefan Lanka und gegen mich vor, weil wir dieses Staatsverbrechen in der BRD nicht duldeten und klar im Rahmen unseres Rechtes nach Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 benannt haben.


Mittlerweile geht auch die Justiz in Sachsen auf Antrag des Landrat Harig mittels gegen mich gerichteter Strafermittlung der Staatsanwaltschaft des Freistaat Sachsen (Bautzen) gegen mich vor, weil ich frühzeitig darauf hingewiesen habe, dass durch diese Vorgänge jedem Deutschen das uneingeschränkte Recht zum Widerstand nach Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4 durch Landrat Harig und durch den Freistaat Sachsen zugewiesen worden ist.

Hierdurch erwirkte der Freistaat Sachsen, dass die Polizei in Dortmund zum Mitwisser des Staatsverbrechen in Sachsen wurde. Die diesbezüglichen Klärungsvorgänge bei der Dortmunder Polizei dauern noch an. Landrat Harig und der Freistaat Sachsen haben die Dortmunder Polizei als nachweisbaren staatlichen Mitwisser in der BRD mit in diese Sache hineingezogen.


Wenn bei Ihnen beim Ansehen dieses Videos über die Staatskriminalität in Bautzen Wut aufsteigt, geben Sie nicht uns die Schuld dafür, sondern denjenigen im Staat BRD, die bis heute noch ihre kriminelle Energie zynisch-menschenverachtend, insbesondre gegen Kinder gewendet, austoben können.

Nachdem jetzt endlich das Tabu des Verschweigens des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in römisch-katholischen Einrichtungen überwunden wird, muss endlich auch das Tabu des Machtmissbrauches in den staatlichen Gewalten überwunden wurden.


Dieses Tabu über den Staat und über die Justiz, das alle Staatskriminalität in der BRD sichert, ermöglicht es bis heute noch, dass es in der BRD Normalität ist, dass das gegen Kinder gerichtete staatliche Austoben der kriminellen Energie, durch die staatliche Vertuschungsmentalität gesichert wird, damit sich die Täter im staatlichen Dienst in der BRD weiter zynisch-menschenverachtend austoben können, wie es die katholischen Pfaffen, die aufgrund der Vertuschung durch Kirchenobere gesichert, sich mittels des sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ungehindert austoben konnten.

Über den Vorgang, in dem sich die Staatskriminalität in der BRD in Bayern bewusst und unbedingt vorsätzlich gegen eine Familie und insbesondere gegen den Vater gerichtet austoben konnte, haben wir damals intensiv berichtet, mit der Perspektive, dass die Verbrecher, die sich im Rahmen der Staatskriminalität in Bayern austobten, irgendwann durch einen verwirklichten demokratischen Rechtsstaat in Deutschland ihre gerechte Strafe erhalten und zwar nicht zur Befriedigung von Rachegelüsten der Bevölkerung, sondern als Abschreckung für andere potentielle Verbrecher, die ihre kriminelle Energie im Staat BRD austoben wollen.

Der Vorgang in Sachsen beweist, dass die Verbrecher, die ihre kriminelle Energie im Staatsdienst in der BRD austoben, endlich wirksam abgeschreckt werden müssen.

Als ich das Video über Bautzen sah, bekam ich das Kotzen, obwohl ich die Tatsachen des gegen ein Kind und eine ganze Familie in Bautzen gerichteten Staatsverbrechens kannte.

Es ist unbedeutend, ob im Freistaat Sachsen die Staatskriminalität von der alten BRD gelernt wurde oder ob sich im Freistaats Sachsen die Staatskriminalität der DDR fortsetzt.

Erfolglos hat sich Stefan Lanka um ,,andere Abhilfe" dieses Staatsverbrechen in Bautzen bemüht. Am 13.4.2010 beweist der Freistaat Sachsen am Landgericht Bautzen vor Öffentlichkeit, dass ,,andere Abhilfe" im Sinne des Widerstandsrechtes (GG Art. 20 Abs. 4) nicht möglich war.

Durch diese Beweiserbringung durch den Freistaat Sachsen, die am 13.4.2010 absehbar vor dem Landgericht Bautzen öffentlich erfolgen wird, wird der Freistaat Sachsen abschließend jedem Deutschen das uneingeschränkte Recht zum Widerstand gegen alle an dem Staatsverbrechen in Bautzen und an Staatsverbrechen in der BRD beteiligten Personen zuweisen.

Bei der Wahrnehmung dieses Rechtes zum Widerstand (GG Art. 20 Abs. 4) sind auch Personenschäden, bis hin zum Tod, billigend in Kauf zu nehmen.

Der Widerstand muss sich gegen Peonen richten, die sich im Rahmen des Unternehmens der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen staatlichen Ordnung in der BRD, durch Mitwirkung an Staatsverbrechen in der BRD beteiligen, gleich ob die Beteiligung bewusst und unbedingt vorsätzlich oder aufgrund von Dummheit oder Idiotie erfolgt.

Erkennbar zielt das Staatsverbrechen der Zwangsimpfungen in Sachsen darauf ab, in der gesamten BRD, über die Hintertür des Zusammenwirken der Ärzte mit der Justiz, insbesondere in Bezug auf Kinder, Zwangsimpfungen einzuführen und durchzuführen, zu deren Einführung ausschließlich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber ermächtig ist, der ganz genau weiß, warum er keine Zwangsimpfungen in der BRD einführt.

Ärzte, das Landratsamt Bautzen und die Justiz stellten sich im Rahmen der Staatskriminalität in Sachsen bewusst und unbedingt vorsätzlich über den vom Volk demokratisch legitimierten Gesetzgeber und damit gegen das Volk.

Der große Vertreter der Gewaltlosigkeit Mahatma Gandhi sagte einmal: ,,Wenn man nur die Wahl hat zwischen Feigheit oder Gewalt, würde ich zur Gewalt raten."

Gewaltlosigkeit ist keine Angelegenheit der Gefühlsduselei oder Ausdruck der Feigheit, sondern eine knallharte Strategie, die aber auch ihre Grenzen hat, wenn die Zufügung von Personenschäden nur noch als mildestes Mittel offen steht.

Bei Gewaltanwendung aufgrund der aufkommenden Wut, sollte man sich aber nicht erwischen lassen, da in der BRD die freiheitlich-demokratische rechtstaatliche Ordnung beseitigt worden ist und niemand, der sich auf das Widerstandsrecht nach GG Art. 20 Abs. 4 beruft, mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen kann, wie der verbrecherische Staat BRD, der Freistaat Sachsen, am 13.4.2010 in dem Verfahren gegen Stefan Lanka vor dem Landgericht Bautzen in der BRD wieder einmal öffentlich beweisen wird.


Selbstverständlich kann man diesen Newsletter mit dem Hinweis auf das Video weiterleiten, zu Bekannten, zu Personen, von denen man annimmt, dass sie als lebenswillige Menschen ein Interesse an der Kenntnis der Wirklichkeit in der BRD haben, aber auch an staatliche Stellen in der BRD, an die Staatsanwaltschaft in Bautzen, an das Justizministerium in Sachsen, an Gesundheitsministerien und an die Polizei aber auch an Medien usw. usw. usw..


Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit sind Grundprinzipien von klein-klein.

Hierin unterscheiden wird uns fundamental von den Verbrechern im Staat, die bisher noch ihre gegen Menschen gerichtete kriminelle Energie austoben können, wie dieses beispielsweise auf dem Video dokumentiert in Sachsen gegen ein Kind und gegen eine Familie gerichtet erfolgt.

Verbrecher müssen sich im Unterschied zu uns der dreisten Lügen und der Verschleierung bedienen.

Verbrecher, auch Verbrecher im Staatsdienst in der BRD, fürchten die Wahrheit.

Die Verbrecher im Landratsamt Bautzen und in der Justiz in Sachsen wissen und wollen ganz genau, was sie tun.

Das sind doch keine Idioten, die aufgrund von schweren psychischen Erkrankungen nicht wissen und nicht wollen können, was sie tun.

Absicht!



Karl Krafeld

Für die lebenswillige
klein-klein-Bewegung

Leitfaden

Wenn ich ganz ehrlich bin, hoffe ich, dass diesem Menschen endlich das Mundwerk verschlossen wird. Er hat einer Fammilie(sehr jungen Familie) den Kopf verdreht. Übrigens sind sie nicht in einem 24 Quadratmeterzimmer eingepfercht. Keiner, auch nicht der liebe gute Lanka hat sich je die Familie angeschaut. Er kennt nicht einmal das besagte angeblich so imgeschädigte Kind. Ihm geht es sehr gut. :( Ich bin nur sehr wütend, daß keiner so recht was unternimmt. Er läuft auch nicht unter dem Namen einer Sekte. Er ist sehr aalglatt und schlängelt sich überall durch.

Lilly

Der erste Verhandlungstag ist vorbei, erste Berichte trudeln bereits ein:

Hier der Bericht bei Paraphaenomenalia:

http://www.paraphaenomenalia.org/3054/impfgegner-in-bautzen/

Die Sächsische Zeitung meint:

"Impfgegner erleidet Schlappe vor dem Landgericht", 13. April 2010
"Das Gericht ist keine Theaterbühne" von Christoph Scharf, 13. April 2010

LausitzNews.de: "Impfgegner geht in Berufung" von Jens Kaczmarek, vom 13.04.2010

Lilly

Sächsische Zeitung:

Impfgegner ab heute erneut vor Gericht, 13.4.2010

Lilly



(Bild von LausitzNews vom ersten Prozesstag)

Roadrunner

Was hat es eigentlich mit diesen orangenen Hemden auf sich, außer dass die Augenkrebs machen?

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/lg-bautzen-berufung-des-angeklagte-dr.-l-verworfen-178874

http://www.justiz.sachsen.de/lgbz/content/836.php

Zitat
13.04.2010 - Berufung des Angeklagte Dr. L verworfen.

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bautzen unter Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts verhandelte heute die Berufungssache im Beleidigungsprozess gegen Dr. Stefan L.

Die Verhandlung begann um 12.30 Uhr  im Sitzungssaal 141 unter reger Beteiligung von Öffentlichkeit und endete nach achtzehn Beweisanträgen des Angeklagten, die alle durch die Kammer zurückgewiesen wurden, um 18. 00 Uhr mit der Verwerfung der Berufung.

Es bleibt damit bei der erstinstanzlichen Entscheidung, nach der der Angeklagte wegen  Beleidigung in sieben Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,- Euro (= 4800,- Euro) verurteilt wurde.

Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, dass der Angeklagte im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Eltern eines an Mukoviszidose erkrankten Kindes und dem Jugendamt, keine zielführenden Anträge oder Bitten gegen eine angeordnete Impfung des Kindes vorgebracht , sondern schlicht mit beleidigenden Äußerungen »nachgetreten« habe.

Der Angeklagte sah sein Handeln im Lichte des Grundgesetzes als gerechtfertigt an und er habe im Ergebnis noch viel zu rücksichtsvoll gehandelt.

Die Kammer bewertete das Handeln des Angeklagten als Beleidigung. Den Landrat und weitere sechs Personen im Rahmen einer Auseinandersetzung als Kriminelle oder Idioten zu bezeichnen, sei weder nach dem Grundgesetz noch wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen ( § 193 StGB) gerechtfertigt.

Der Vorsitzende betonte, dass man in der Sache durchaus unterschiedlicher Meinung sein dürfe. Wenn man eine Meinung oder Entscheidung nicht teilt, folgte daraus jedoch nicht das Recht, einen anderen durch Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung zu beleidigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zum Oberlandesgericht Dresden zulässig. Die Revision muss binnen einer Woche, gerechnet ab heute, eingelegt werden.

Leitfaden

Dieser Herr Dr. Stefan Lanka muss "Klein, Klein" gemacht werden. Warum lassen sich trotzdem so viele von ihm verblenden? Den Balken über seinen Augen hätten sie sich sparen können. Ihn möchte ich zu gern mal in die Augen schauen. Wie kann man nur so selbstsüchtig sein.