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Heilpraktiker - Aufsichtsbehörde Gesundheitsamt

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Begonnen von Suzie, 03. Februar 2010, 14:44:00

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Suzie

Hallo,

immer wieder wird von Heilpraktikern mit der Legalität ihres Handelns geworben, also das sie mit dem Segen der Aufsichtbehörde des jeweiligen/zuständigen Gesundheitsamtes "therapieren".

Wie sinnvoll ist so eine Aufsichtsbehörde, wenn es um Parawissenschaften geht?

Ich finde das irgendwie absurd.

Gibt es gute und schlechte ..ähm...Homöopathen? Wird da z.B. das Wissen um die...*räusper*..Miasmenlehre vorher überprüft?

Und was hat eigentlich Gestaltspsychologie-Training mit der Gesundheit zu tun?

http://www.rocco-kirch.de/

Gruß

Suzie




Bloedmann

Es gibt so viele Dinge im Leben, die wichtiger sind als Geld... aber sie kosten so viel! Groucho Marx

71hAhmed

Zitat von: Bloedmann am 18. Juni 2012, 11:50:30
Boah, der Typ ist ja ein richtiger Kotzbrocken:
http://www.rocco-kirch.de/texte-zur-homoopathie/manipulation-oeffentliche-meinung/
Wieso? Ist doch schön, daß er so ausführlich alle Methoden darstellt,mit denen Homöopathen und Co. ihre Ansichten unters Volk bringen. Immerhin benutzen die genau die hier kritisierten Techniken der Beeinflussung in allen Varianten sehr erfolgreich.
Man müsste eigentlich nur die Firmen- und Personennamen austauschen.


celsus

The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

celsus

Mal ein anderer Gedanke: Die Inhalte dieser Seite würde vermutlich genügen, um die Approbation eines Arztes überprüfen zu lassen.

Wurde schon jemals die Zulassung eines Heilpraktikers überprüft?

Zur mal so als Beispiel:
ZitatUm die Tendenz von Zecken gebissen zu werden, insbesonders dort wo sie gehäuft vorkommen, zu senken, hat sich die Zeckenbissfieber - Nosode C 200 als einmalige Doppelgabe pro Saison bewährt (Doppelgabe = 3 Globuli einnehmen, 15 Minuten später erneut 3 Globuli). Dies homöopathische Nosode wirkt allgemein abwehrend gegen Zecken und wirkt spezifisch gegen FSME.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

P.Stibbons

ZitatWurde schon jemals die Zulassung eines Heilpraktikers überprüft?

Man muss auf alle Fälle das zuständige Gesundheitsamt informieren...

Dr. Ici Wenn

Zitat von: celsus am 18. Juni 2012, 20:42:07
Wurde schon jemals die Zulassung eines Heilpraktikers überprüft?

Wie denn? HP gelten als medizinische Laien. Hauptsache, ihr Führungszeugnis ist ok, sonst können die doch absondern, was sie wollen, speziell, wenn es um Homöopathie geht. Das ist doch amtlich gedeckt.

celsus

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 18. Juni 2012, 21:01:41
Zitat von: celsus am 18. Juni 2012, 20:42:07
Wurde schon jemals die Zulassung eines Heilpraktikers überprüft?

Wie denn? HP gelten als medizinische Laien. Hauptsache, ihr Führungszeugnis ist ok, sonst können die doch absondern, was sie wollen, speziell, wenn es um Homöopathie geht. Das ist doch amtlich gedeckt.

Muss wohl erst Tote geben:

ZitatVerwaltungsgericht Hannover 5 B 2650/10 vom 25.06.2010

Einem Heilpraktiker war die Erlaubnis entzogen (>>) und Sofortvollzug angeordnet worden, nachdem eine Patientin an Krebs gestorben war. Dagegen hat der Heilpraktiker Klage erhoben (>>) und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt (>>). In dieser Entscheidung geht es nur um den Sofortvollzug. Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzuges abgelehnt.

Die Entscheidung wurde entnommen aus http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0520020100026505%20B



Leitsatz/Leitsätze

Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, B. v. 02.10.2008 - 9 S 1782/08 -). Er hat die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren.

http://www.agpf.de/VGH-Bad-Wuertt-9S1782-08-Heilpraktiker-Widerruf

Ach ja, und dann gibt es noch das wunderbare Wiki:

ZitatNach der gegenwärtigen Rechtslage muss also erst ein Schaden eintreten – ein Schaden an Leib oder Leben des Patienten – und der Geschädigte oder ein Hinterbliebener Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich klagen, bevor die Methoden eines Heilpraktikers überprüft werden können. An dieser Situation muss sich unbedingt etwas ändern.


http://www.psiram.com/ge/index.php?title=Heilpraktiker#.C3.9Cberpr.C3.BCfung_von_Heilpraktikern
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Dr. Ici Wenn


Bloedmann

Zitat von: celsus am 18. Juni 2012, 20:42:07
Mal ein anderer Gedanke: Die Inhalte dieser Seite würde vermutlich genügen, um die Approbation eines Arztes überprüfen zu lassen.

Wurde schon jemals die Zulassung eines Heilpraktikers überprüft?

Zur mal so als Beispiel:
ZitatUm die Tendenz von Zecken gebissen zu werden, insbesonders dort wo sie gehäuft vorkommen, zu senken, hat sich die Zeckenbissfieber - Nosode C 200 als einmalige Doppelgabe pro Saison bewährt (Doppelgabe = 3 Globuli einnehmen, 15 Minuten später erneut 3 Globuli). Dies homöopathische Nosode wirkt allgemein abwehrend gegen Zecken und wirkt spezifisch gegen FSME.
Aber so ein Wahnsinn reicht echt nicht um mal ordentlich Ärger zu bekommen? Das ist doch Körperverletzung mit Ansage! :kotz:
Es gibt so viele Dinge im Leben, die wichtiger sind als Geld... aber sie kosten so viel! Groucho Marx

Hildegard

Ich stell mir gerade vor, wie da Pferde und Menschen gemeinsam im Wartezimmer sitzen.
[url="http://vierfrauenundeinscharlatan.wordpress.com"]http://vierfrauenundeinscharlatan.wordpress.com[/url]

The Doctrix

Kann man solche Leute nicht via PsychKG/FGG aus dem Verkehr ziehen? Ich meine: ein Wahn liegt ja wohl eindeutig vor, und innerhalb dieses Wahns besteht eine akute Fremdgefährdung. Normalerweise sollte dies doch zumindest zur vorläufigen Unterbringung in der Psychiatrie ausreichen.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

bayle

Zitat von: The Doctor am 01. Oktober 2012, 08:01:51
Kann man solche Leute nicht via PsychKG/FGG aus dem Verkehr ziehen? Ich meine: ein Wahn liegt ja wohl eindeutig vor, und innerhalb dieses Wahns besteht eine akute Fremdgefährdung. Normalerweise sollte dies doch zumindest zur vorläufigen Unterbringung in der Psychiatrie ausreichen.

Für die Unterbringung vielleicht, aber nicht für die Behandlung.

The Doctrix

Zitat von: bayle am 01. Oktober 2012, 10:06:27
Zitat von: The Doctor am 01. Oktober 2012, 08:01:51
Kann man solche Leute nicht via PsychKG/FGG aus dem Verkehr ziehen? Ich meine: ein Wahn liegt ja wohl eindeutig vor, und innerhalb dieses Wahns besteht eine akute Fremdgefährdung. Normalerweise sollte dies doch zumindest zur vorläufigen Unterbringung in der Psychiatrie ausreichen.

Für die Unterbringung vielleicht, aber nicht für die Behandlung.

Warum?
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!