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Es fällt leicht, Heilpraktiker nicht zu mögen.

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Begonnen von Groucho, 20. Juli 2015, 17:05:54

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celsus

https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Bundesregierung-zieht-Abschaffung-des-Heilpraktiker-Berufs-in-Betracht,heilpraktiker126.html

ZitatDas Bundesgesundheitsministerium erwägt nach Informationen von Panorama und dem Onlinemagazin MedWatch einschneidende Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker - inklusive einer möglichen Abschaffung der Profession. Vergangene Woche hat das Ministerium eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mögliche Optionen ausloten soll.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

celsus

Joseph Kuhn zu dem wie immer unterirdischen Kommentaren aus der Heulpraktiker-Ecke:

http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/11/04/toedliche-wagenburgmentalitaet-im-heilpraktikermilieu/

Was antwortet man eigentlich auf das übliche "aber Ärzte machen auch Fehler !!11!"?

ZitatWenn Ärzt/innen überwiegend nur Fehler machen würden und wenn es zudem bessere Alternativen gäbe, von mir aus Geistheiler, sollte man in der Tat die Ärzte abschaffen. Aber ist das konditionale ,,wenn" durch die Wirklichkeit gedeckt? Oder bewegt sich der ,,Ärztepfusch" in der Gesamtmenge der ärztlichen Behandlungen in einem Umfang, der statt Abschaffen vermehrte Bemühungen um Patientensicherheit angemessen erscheinen lässt?

ZitatAber was folgt daraus für die Debatte um die Heilpraktiker/innen? Dass Missstände hier Missstände dort rechtfertigen?
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eLender

Zitat von: celsus am 04. November 2019, 16:16:18
ZitatDas Bundesgesundheitsministerium erwägt nach Informationen von Panorama und dem Onlinemagazin MedWatch einschneidende Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker - inklusive einer möglichen Abschaffung der Profession. Vergangene Woche hat das Ministerium eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mögliche Optionen ausloten soll.

Gibt es etwa doch noch Hoffnung für die Menschheit? Man weis es nicht. Was ich etwas merkwürdig finde: es ist eine Ausschreibung für ein externes Rechtsgutachten. Da stelle ich mir mal wieder die Frage, warum man solch - nach des Laien's Meinung - trivialen Sachen nicht selbst beantworten kann. Eine totale Abschaffung halte ich für unwahrscheinlich, aber eine strengere Reglementierung und starke Einschränkung der Befugnisse (invasive Therapien, Hallo?!) liegen doch auf der Hand. Spätestens nach der Sache mit dem Bromopyruvat. Es steht ja scheinbar schon in der Ausschreibung, dass die jetzige Praxis ein katastrophaler Missstand ist. Wer Würstchen verkaufen will, bekommt die volle Härte der Reglementierungswut ab. Aber bei so einer heiklen Sachen wagt man sich nicht, auch nur die offensichtlichsten Gefahren zu verhindern - mit einem kleinen Reglementierungsanfall.
Wollte ich nur mal gesagt haben!

duester

Zitat von: eLender am 04. November 2019, 19:35:53
Da stelle ich mir mal wieder die Frage, warum man solch - nach des Laien's Meinung - trivialen Sachen nicht selbst beantworten kann.

Das Rechtsgutachteb soll die Frage beantworten, wie das so gemacht werden kann, dass es mit dem GG vereinbar ist. Wahrscheinlich wird die Antwort Bestandsschutz sein - dann bleiben sie uns noch 30, 40 Jahre erhalten.

celsus

Zitat von: duester am 04. November 2019, 19:42:05
Das Rechtsgutachteb soll die Frage beantworten, wie das so gemacht werden kann, dass es mit dem GG vereinbar ist. Wahrscheinlich wird die Antwort Bestandsschutz sein - dann bleiben sie uns noch 30, 40 Jahre erhalten.

War auch meine erste Befürchtung, aber es bleibt ja noch die Enschränkung der Befugnisse und eine geänderte oder überhaupt erst mal geschaffene Ausbildungsverordnung.

Klar, im dümmsten Fall lässt man die noch lebenden Heulpraktiker bis an ihr Lebensende weiterwurschteln wie bisher.

Mir fällt da gerade etwas zu ein: Die größte Hürde bei allen möglichen Unternehmungen scheinen Versicherungen zu sein. Ständig darf irgendjemand irgendwas nicht machen (z.B. dürfen hier in der Gegend die Patienten einer Schmerzklinik aus Versicherungsgründen nicht einkaufen gehen, außer sie tragen Nordic-Walking-Stöcke bei sich, dann gilt das als Reha), weil irgendeine Versicherung etwas dagegen haben darf. Auf die Art könnte man die Heilpraktiker doch auch aussterben lassen: Man erfindet eine Versicherungspflicht, die noch teurer und komplizierter als jene für Hebammen ist und ruckzuck wird der Beruf einfach unwirtschaftlich.
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duester

Zitat von: celsus am 04. November 2019, 20:15:41
Klar, im dümmsten Fall lässt man die noch lebenden Heulpraktiker bis an ihr Lebensende weiterwurschteln wie bisher.

Das wird sich nicht vermeiden lassen - das BVerfG wird es niemals zulassen, dass einer ganzen Berufsgruppe, die irgendwann legal ihre Berufsberechtigung erworben hat, die Existenzgrundlage entzogen wird. Da wiegt der Erhalt des Vertrauens in den Rechtsstaat einfach schwerer. Was ja irgendwie auch gut ist.

Der dümmste Fall wäre mE ein typischer Spahn: Verbot, Bestandsschutz, so dass sogar noch ein paar Jahre lang welche neu losschwurbeln können  - und dann hüpft er typisch aufmerksamkeitsdefizitär von dannen und vergisst, die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen zu verschärfen. Dann haben wir nicht nur noch 35, 45 Jahre was von denen - wir haben sie auch 35, 45 Jahre auf dem heutigen Subzero-Ausbildungsniveau.

duester

Zitat von: celsus am 04. November 2019, 20:15:41
Auf die Art könnte man die Heilpraktiker doch auch aussterben lassen: Man erfindet eine Versicherungspflicht, die noch teurer und komplizierter als jene für Hebammen ist und ruckzuck wird der Beruf einfach unwirtschaftlich.

:schreck "Hebammen" ... er hat "Hebammen" gesagt. Eine Berufsgruppe, die ich fast so gefressen habe wie HP.

Funzt leider nicht. Es würde funktionieren, wenn wir hier in den stäits wären. Patient tot -> Strafverfahren -> Zivilverfahren -> Strafschadensersatz -> Berufshaftpflicht geht hoch.

In Deutschland gibt's bei Toten oder Geschädigten aufgrund von Schwurbel-Medizin meist schon kein Strafverfahren. Hat Jutta Hübner in dem Panorama-Beitrag auch so gesagt: Die sind dann tot. Es müsste bewiesen werden, dass der Patient nicht auch aus anderen Gründen gestorben wäre. Deswegen war die Strafe im 3BP-Fall so gering. Die Angehörigen können nicht so einfach ein Zivilverfahren anstrengen und selbst wenn, gibt es keine "punitives damages", sondern nur einfachen Schadensersatz. Und der is' läppisch. Wenn man bedenkt, dass die meisten HP-Kunden gesundheitsbewusste Wohlstandsbürger mit robuster Konstitution sind, dann fallen die ein, zwei Morde unter Freunden kaum ins Gewicht. Und die Verbände poolen die Risiken, indem sie Gruppenversicherungen anbieten. Der Hamer-Jünger wird dann mit denen, die in Ohren Kerzen stecken zusammengepackt und die Prämie für die Berufshaftpflicht orientiert sich am mittleren Risiko.

Die Regierung wollte den Hebammen übrigens bei den Haftpflichtprämien helfen, unter der Bedingung, dass sie auf die Hausgeburten verzichten. Die sind genauso riskant wie elektive Kaiserschnitte und der Grund dafür, dass die Prämien bei den Hebammen so hoch sind.

Das wollten'se nicht, die Hebammen. Anna Rockl-Loenhoff's legacy is alive and well.  $)

Belbo

Zitat von: duester am 04. November 2019, 20:55:59
Die Regierung wollte den Hebammen übrigens bei den Haftpflichtprämien helfen, unter der Bedingung, dass sie auf die Hausgeburten verzichten. Die sind genauso riskant wie elektive Kaiserschnitte und der Grund dafür, dass die Prämien bei den Hebammen so hoch sind.

Das wollten'se nicht, die Hebammen. Anna Rockl-Loenhoff's legacy is alive and well.  $)

Hast Du mir dafür bitte eine Quelle, die könnte ich sehr gut brauchen.

duester

Zitat von: Belbo am 04. November 2019, 21:19:22
Zitat von: duester am 04. November 2019, 20:55:59
Die Regierung wollte den Hebammen übrigens bei den Haftpflichtprämien helfen, unter der Bedingung, dass sie auf die Hausgeburten verzichten. Die sind genauso riskant wie elektive Kaiserschnitte und der Grund dafür, dass die Prämien bei den Hebammen so hoch sind.

Das wollten'se nicht, die Hebammen. Anna Rockl-Loenhoff's legacy is alive and well.  $)

Hast Du mir dafür bitte eine Quelle, die könnte ich sehr gut brauchen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2015-07/hebammen-elternprotest-versicherung

Das Meiste findest Du, wenn Du "Hebammenhilfevertrag Hausgeburten Verband 2017" googelst. Da finden sich z.B. Gutachten zu den Risiken von Hausgeburten und Berichte über die Auseinandersetzung. Es waren auch gar nicht "die Hebammen", sondern ein Berufsverband, der quergeschossen hat.


MrSpock

Interessant ist, dass immer wieder gebetsmühlenartig auf die Prüfung durch den Amtsarzt (Gesundheitsamt) hingewiesen wird. Abgesehen von dem Inhalt  der Prüfung (es darf keine Gefahr ausgehen) und das somit faktisch nicht die medzinische Qualifikation geprüft wird, haben die zuständigen Ärzte auch andere Aufgaben. Dass sie dabei auch noch schlechter bezahlt werden und intern oft als "Ärzte zweiter Klasse" bezeichnet werden, stärkt nicht gerade das Vertrauen in diese Prüfungen. Anders gesagt: Welche Motivation hat ein Amtsarzt, der von dem System der Heilpraktiker nicht überzeugt ist und die Prüfungen nur vornimmt, weil er es muss? Während auf der anderen Seite die wirklich wichtigen Aufgaben sich nur so stapeln?

https://www.aerzteblatt.de/archiv/64718/Aerzte-im-Oeffentlichen-Gesundheitsdienst-Keine-Aerzte-zweiter-Klasse
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

Habra

Zitat von: MrSpock am 18. November 2019, 09:55:18
Interessant ist, dass immer wieder gebetsmühlenartig auf die Prüfung durch den Amtsarzt (Gesundheitsamt) hingewiesen wird. Abgesehen von dem Inhalt  der Prüfung (es darf keine Gefahr ausgehen) und das somit faktisch nicht die medzinische Qualifikation geprüft wird, haben die zuständigen Ärzte auch andere Aufgaben. Dass sie dabei auch noch schlechter bezahlt werden und intern oft als "Ärzte zweiter Klasse" bezeichnet werden, stärkt nicht gerade das Vertrauen in diese Prüfungen. Anders gesagt: Welche Motivation hat ein Amtsarzt, der von dem System der Heilpraktiker nicht überzeugt ist und die Prüfungen nur vornimmt, weil er es muss? Während auf der anderen Seite die wirklich wichtigen Aufgaben sich nur so stapeln?

https://www.aerzteblatt.de/archiv/64718/Aerzte-im-Oeffentlichen-Gesundheitsdienst-Keine-Aerzte-zweiter-Klasse
Und wenn er den Prüfling durchfallen läßt, hat er eventuell mit dem Beisitzer (das soll doch ein HP sein?) Diskussionen und notfalls hat der Prüfling einen hartnäckigen Rechtsanwalt an der Hand. Wieso sich unnötig Ärger machen, wenn so ein Prüfling notfalls sowieso alle 6 Monate zur Überprüfung kommt?
Die einzigen Einschränkungen, die Heilpraktikern das Geschäft versauen würden, wären das Verbot invasiver Behandlungen (auch Akupunktur ist invasiv) und der Beratung in Bezug auf Medikamente, Scheinmedikamente und sonstigen als Medikament bezeichneten Chemikalien. Dann bliebe nicht mehr viel übrig zum Geldscheffeln. Und eine Aufzeichnungspflicht wie bei Ärzten wäre natürlich durchaus kritisch für das Heilpraktikergewerbe.

Sauropode

https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-alternativmediziner-loest-bei-junger-frau-schlaganfall-aus-ld.1522599

ZitatSo hatten sich eine damals 33-jährige Mutter und ihre Familie das erste Weihnachtsfest mit der Anfang Dezember 2014 geborenen Tochter nicht vorgestellt: Statt gemeinsam mit ihren Lieben zu feiern, musste die Frau aus dem Zürcher Oberland nach einem Hirninfarkt die Festtage im Spitalbett verbringen und um ihre dauerhafte Gesundheit bangen. Ausgelöst worden war der Schlaganfall mit grosser Wahrscheinlichkeit durch eine nicht sachgemäss durchgeführte osteopathische Behandlung.

Daggi

Der Behandler war ein belgischer Osteopath. Er wurde inzwischen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und unterlassener Nothilfe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Damit wurde das vorinstandliche Urteil des Bezirksgerichts Hinwil bestätigt. Der Osteopath praktiziert aber weiter rum.

Geschehen ist alles am 23. Dezember 2014. Die Frau kam zu ihrer dritten Behandlung. Sie litt unter starken Muskelverspannungen im Schulterbereich, klagte über Kopfschmerzen und Schwindel und hatte Probleme, den Kopf aufrecht zu halten. Der Osteopath hätte hier nicht behandeln dürfen sondern zu einem Facharzt schicken müssen.

Nach Manipulationen im Halswirbelbereich ohne vorangegangene Zwischenanamnese erlitt die Frau dann einen Hirninfarkt. Laut Richter habe der Behandler "den Schlaganfall klar verursacht". Der medizinische Gutachter stellte im Nachhinein fest, vor jenem 23. Dezember seien in den Wirbelarterien der Frau die inneren Gefässwände gerissen. Dadurch bildete sich ein Thrombus, also ein Blutgerinnsel. Dieses löste sich laut Gutachten «mit grösster Wahrscheinlichkeit anlässlich der Behandlung vom 23. Dezember». Es kam zu einem Verschluss der Arterie und damit zu einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff und zum Hirnschlag mit Symptomen die der Ostheopath nicht erkannte (Schwindel, Sprechschwierigkeiten, Übelkeit, Lähmungsgefühle). Er rief auch nicht sofort den Notarzt sondern gab der Frau einen Kaugummi und rief erst den Ehemann der Frau an, der den Arzt rief.

Er ging dreimal nicht zur interkantonalen Osteopathen-Prüfung und wurde dann dafür gesperrt. Im Prüfungsbericht verwiesen die Experten auf mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten. Er selbst machte Sprachprobleme geltend.

celsus

ZitatViele Jahre lang schöpfte niemand Verdacht. Ein Heilpraktiker aus Greven im Kreis Steinfurt soll seine Patienten in dem Glauben gelassen haben, er sei Arzt. Und nicht nur das: Er soll ihnen sogar verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben - was er nicht durfte. Ab Mittwoch (9 Uhr) muss sich der 63-Jährige in Münster vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

https://www.wn.de/NRW/4241502-Prozess-um-gefaehrliche-Koerperverletzung-Heilpraktiker-soll-als-Arzt-aufgetreten-sein
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