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Selbständige Hartz IV-Aufstockerin hat kein Anspruch auf Ayurveda-Praktikum

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Begonnen von Robert, 01. Dezember 2013, 21:48:19

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Kimchi

Für die Lesefaulen: Reisekosten wurden als Betriebskosten angegeben, aber nicht anerkannt, weil "Nutzen und Kosten der Reise in keinem angemessenen Verhältnis" standen.
ZitatDie Reise sei zwar betrieblich veranlasst, jedoch nicht notwendig gewesen. Die Reisekosten von 854 Euro hätten allein bereits 20 % des Betriebsumsatzes ausgemacht. Ohne die Kosten wäre der Gewinn doppelt so hoch gewesen. Zudem habe die Klägerin während des Praktikums sieben Wochen lang keinen Umsatz erwirtschaften können. Die positiven Effekte der Fortbildung könnten diese Nachteile nicht aufwiegen. Eine messbare Erhöhung der Umsätze, zum Beispiel durch einen höheren Bekanntheitsgrad der Klägerin am Markt, sei nicht zu erwarten. Die Praktikumsbescheinigung könne auch nicht - anders als ein anerkanntes Zertifikat – werbewirksam eingesetzt werden.