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NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?

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Begonnen von Ratiomania, 19. Dezember 2011, 20:00:27

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Superkalifragilistisch

Zu dem Thema Podcast: Eure Freiheit ist unsere Angst
Die Sendung wirft einen Blick hinter die Kulissen, lässt Menschen, die anderen schwer geschadet haben, zu Wort kommen. Gleichzeitig versucht sie deutlich zu machen, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat immer mit einem Restrisiko leben müssen, denn auch die Straftäter haben Rechte.
"Umgekehrt mußte die Psychoanalyse manchen enttäuschten Adepten eines vulgarisierten, auf eine ökonomisch-soziale Theorie reduzierten Marxismus als Bereicherung erscheinen."

Jetzt im Trend: »irgendwas mit Gesellschaftskritik«

Chris224

Mit den Grundrechten ist das so eine Sache. Allerdings,

wenn man einen anderen Menschen getötet hat, aus Gründen die über einen einfachen Mord hinausgehen, dann kommt man in die Sicherungsverwahrung. D.h. man bleibt in Haft, obwohl die jruistische Stafe abgegolten ist, die weitere Haft ist quasi auf die "Gesinnung" sich nicht Therapieren zu lassen, sich nicht zu verändern, agressiv und gefährlich zu bleiben, bezogen.

Durch die Tat und Verurteilung werden die Grunrechte des Täters eingeschränkt, ich finde, auch bei Tätern, bei denen die Gefährlichkeit erst nach der Verurteilung erkannt wird, eine nachträgliche Verwahrung für richtig, wenn sie der Veranlagung und Gefährlichkeit entspricht und in diesem Fall dann von mindestens 2 UNABHÄNGIGEN Gutachtern festgestellt wurde.
Der Täter müsste dann aber umfassende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, damit er den weiteren Aufenthalt in einem geschlossen System au fdauer abwenden kann.

Allerdings:
Muss es einen Unterschied geben. zwischen Strafhaft und Sicherungsverwagrung, ab dem Bereich der Sicherungsverwahrung müssten die "Verwahrten" in ihren weiteren Grundrechten als freie Bürger behandelt werden, d.h. sie müssten die Möglichkeit bekommen, ihre Begutachtung duch andere/externe Gutachter als diejenigen der Anstalten bewerkstelligen und auch finanzieren zu können.

Das gilt auch für Unterkunft/Verpflegung/Soziale Kontakte/Bewegungsfreiheit/Sport in der Anstalt selbst.

Es muss in der Gesellschaft mal eine Diskussion darüber geben, dass es eine 0 Rückfallquote nicht gibt, es gibt auch nicht 0 Kriminalität, und das gilt ganz besonders für die Moralapostel vom Stammtisch, die ohne mit der Wimper zu zucken ihre Steuererklärung fälschen bzw. nebenher schwarz schaffen oder besoffen Auto fahren.


Zur Entschädigung für Straftäter von hier:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/vv=teaser-12/nid=1622/did=9626498/1tvfn0g/index.html

hätte ich im Bezug zur Entschädigung der Eltern des getöteten Kindes von hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774650,00.html

allerdings mal eine ganz einfache Frage:

Haben die Eltern eine Chance, von Staatlicher Seite eine Entschädigung/Schmerzensgelt o.ä. zu  bekommen für den Verlust ihres Kindes, da die Justiz einen Täter trotz entsprechender Prognose und mit bekanntem Rückfallrisiko freigelassen hat?

Falls hier`n Anwalt dabei ist, der sich damit auskennt, will hier kein Diskussion deswegen lostreten, es interessiert micht einfach nur, obw. das wahrscheinl. passieren wird.

RächerDerVerderbten

Umgang mit abgebüssten Sexualstraftätern in Miami

http://www.arte.tv/de/Unter-der-Bruecke-von-Miami/3025198,CmC=3025194.html

Auf die Tour resozialisiert man garantiert keinen Einzigen
If the only thing keeping a person decent is the expectation of divine reward, brother, that person is a piece of shit. Rusty Cohle